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   BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82   

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BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82 (https://dejure.org/1983,4005)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1983 - 2 B 151.82 (https://dejure.org/1983,4005)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1983 - 2 B 151.82 (https://dejure.org/1983,4005)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Beamten (Lehrer) - Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Bewertung einer 3-jährigen Probezeit - Vornahme einer Unterrichtsbesichtigung - Feststellung einer mangelnden Bewährung in der Probezeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, daß der Beamte hinsichtlich eines der vorerwähnten drei Erfordernisse Mängel aufweist, die ihm als in der Probezeit nicht behebbar erscheinen, so braucht es diese nicht durch etwaige anderweitige Vorzüge als ausgeglichen anzusehen (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]).

    Ebenfalls ist höchstrichterlich geklärt, daß sich die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der ihm vorbehaltenen Beantwortung der Frage, ob sich der Beamte in der Probezeit ausreichend bewährt hat, auch darauf erstreckt, die zahlreichen Anforderungen zu bestimmen, denen der Beamte im Rahmen seiner Laufbahn gewachsen sein muß (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [140]; Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG 2 C 45.61 - [Buchholz 237.7 § 45 LBG NW Nr. 2]).

    Hiernach entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (vgl. hierzu BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; BVerwGE 19, 344 [348]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 21 BBG Nr. 17] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Hiernach entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (vgl. hierzu BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; BVerwGE 19, 344 [348]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 21 BBG Nr. 17] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).

    In einer derartigen Entlassung liegt in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - sowie vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.]).

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht für die Entlassung des Beamten auf Probe in diesen Fällen ausdrücklich festgestellt, daß "schon nachhaltige Zweifel genügen, weil solche die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können" (Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Hiernach entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (vgl. hierzu BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; BVerwGE 19, 344 [348]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 21 BBG Nr. 17] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage aber nur, wenn die Klärung von nicht nur für den konkreten Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entseheidungserheblicher Rechtsfragen zu erwarten ist (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 510 § 132 VwGO Nr. 26] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 23.79

    Voraussetzungen für eine Besoldung nach dem höheren Amt bei Zurechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 28.05.1980 - 2 B 22.80

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Bei einem Lehrer erscheint hierfür die Beobachtung und Bewertung seiner praktischen Unterrichtstätigkeit besonders geeignet (Beschluß vom 28. Mai 1980 - BVerwG 2 B 22.80 - [Buchholz 237.7 § 34 LBG NW Nr. 3]).
  • BVerwG, 17.11.1970 - II B 57.70

    Entscheidung über die Bewährung eines Beamten auf Probe grundsätzlich erst nach

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82
    Hiernach entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (vgl. hierzu BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; BVerwGE 19, 344 [348]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 21 BBG Nr. 17] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.07.1963 - II C 45.61

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Beurteilung eines Beamten

  • BVerwG, 26.08.1985 - 2 B 51.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbleiben tatsächlicher

    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung u.a. entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - und vom 24. Oktober 1983 - BVerwG 2 B 151.82 -).
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